AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GbR-Deike-Neumann:
1. Allgemeines/Vertragsabschluß
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die
den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrückliche schriftlichen Bestätigung.
1.3 Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick
auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften
gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns
angebotenen Erzeugnisse dienen.
1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
1.5 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der GbR- Deike- Neumann.
1.6 Vertragssprache ist Deutsch.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware.
2.2 Unsere Preise verstehen sich ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, zzgl. eventuell
anfallender Versandkosten.
2.3 Unsere Rechnungen sind mit Lieferung der Ware und Übergabe der Rechnung sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar.Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und
erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt ein Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalsierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden
nicht entstanden sind.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht .Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die
Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftragesnotwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung.
3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von uns nicht zu vertretenen Umständen, wie gesetzlichen oder
behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen und durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.5 Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Handelt es sich bei
diesem Geschäft um ein Geschäft zwischen Kaufleuten, ist dieser Anspruch wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
4.1 Wir sind berechtigt, zur teilweisen Vertragserfüllung Teillieferungen zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, daß eine
Teilerfüllung des Vertrages für ihn ohne Interesse ist. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2 Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen, aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewähransprüche wird Rheinberg.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unsere Geschäftsstätte verläßt. Die gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
4.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt. Der Versand erfolgt
– sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – auf Rechnung des Bestellers.
4.5 Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme,
sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
5.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
6. Gewährleistung/Haftungsausschluß
6.1 Wir gewährleisten, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind.
6.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung
entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie den Anschluß an ungeeignete Stromquellen.Das gleiche gilt für Mängel und Schäden,
die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es
sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit der GBR-Deike-Neumann oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von
uns autorisiert wurden.
6.4 Offensichtliche Mängel sind spätestens zwei Wochen nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr
gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
6.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe
der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.6 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine angemessenen Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.7 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, sind im kaufmännischen Verkehr weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für
Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt
nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche
nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer
sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.8 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
6.9 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung verkauft.
7. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
7.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurses- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
7.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen
Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15% des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in
dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
8. Fernabsatzvertragliches Widerrufsrecht
8.1 Bezugnehmend auf §13 BGB steht dem Kunden bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu. Er hat aufgrund des Fernabsatzgesetzes innerhalb zwei
Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf kann in Textform oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung an folgende Adresse: GbR-Deike-Neumann, Im Huck 3b, 47495 Rheinberg.
8.2 Kein Widerrufsrecht besteht bei: Software, sonstigen CDs/DVDs oder Software, bei denen das Siegel vom Verbraucher geöffnet wurde. Auch bei Waren, die speziell auf Kundenwunsch gefertigt wurden,
ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
8.3 Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten. Wertminderungen aus bestimmungsgemässem Gebrauch sind vom Verbraucher zu erstatten, es sei denn, die Minderung
ist lediglich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen. Wertminderungen können vermieden werden, wenn die Waren sorgfältig behandelt und der Einbau von Komponenten ausschliesslich durch qualifiziertes
und autorisiertes technisches Personal durchgeführt wird.
9. Software, Literatur
Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1 Als Gerichtsstand wird im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten i.S.d. HGB sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, für alle aus
dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Rheinberg vereinbart. Im übrigen gelten die allgemeinen Gerichtstandregelungen
12.2 Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für den Schriftformverzicht.
12.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden
Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
13. Datenschutz
13.1 Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verarbeitet. Eine anderweitige Verwendung Ihrer Daten erfolgt nur dann, wenn Sie in diese eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.
13.2 Zum umfassenden Schutz Ihrer personenbezogenen Daten unterhalten wir organisatorische und technische Maßnahmen zur Einhaltung der Datensicherheit, die dem drohenden Risiko angemessen sind. Diese Maßnahmen werden während des gesamten Verarbeitungszeitraums aufrecht erhalten und gegebenenfalls an den jeweiligen Stand der wirtschaftlich und technisch realisierbaren Möglichkeiten angepaßt.